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Einen Anspruch auf die Nutzung von Digitalen Gesundheitsanwendungen haben Versicherte, die eine der DiGA entsprechende Diagnose vorweisen. Ist das der Fall, darf die IKK classic die Kosten dafür übernehmen: Entweder reichen Sie eine entsprechende Verordnung Ihres Arztes oder Psychotherapeuten ein oder Sie wenden sich direkt an die IKK classic.