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Allgemeine Geschäfts­bedingungen
der Vivira Health Lab GmbH

Stand 06.09.2023

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Die Vivira Health Lab GmbH (“Vivira”) entwickelt und betreibt die Vivira Applikationen (“Apps”) und die Webseite www.vivira.com (“Webseite”). Vivira bietet über die Apps Programme für therapeutisches Training an. Die Programme beinhalten unter anderem Übungen, Fortschrittsprotokolle und Bewegungstests sowie die Visualisierung von Aktivität und Fortschritt (“Programme”).
 
1.2. Die Nutzung von Apps, Programmen und Webseite erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”).
 
1.3. Nutzer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die Apps, Website oder darin angebotene Programme verwendet. Eine juristische Person kann kein Nutzer im Sinne dieser AGB sein. Eine Nutzung zu geschäftlichen oder sonstigen kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.
 
1.4. Für die Nutzung der Programme gelten diese AGB. Entgegenstehende oder über diese AGB hinausgehende Geschäftsbedingungen sind nicht Vertragsbestandteil.
 
1.5. Vivira legt Wert auf die Inklusion aller Geschlechter. Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in Texten der App's, der Webseite und in sonstiger Kommunikation die männliche Form gewählt.
 
1.6. Alle für die Nutzung unserer Apps relevanten Informationen können in der aktuellen Gebrauchsanweisung eingesehen werden.

 

2. Nutzung der Apps

2.1. Die von Vivira angebotenen Leistungen („Vivira-Inhalte“) beinhalten urheberrechtlich und anderweitig geschützte Inhalte.
 
2.2. Vivira räumt dem Nutzer eine zeitlich beschränkte, nicht-übertragbare, nicht-ausschließliche Möglichkeit zur Nutzung von Vivira-Inhalten in nicht-kommerzieller Form in dem nach den hiesigen Nutzungsregeln zulässigen Umfang ein.
 
2.3. Eine Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Vivira-Inhalten ist nicht zulässig. Das gewährte Nutzungsrecht erlischt, sobald der Nutzer für den jeweiligen Vivira-Inhalt nicht mehr freigeschaltet ist (z.B. nach Ablauf des Verordnungs-/Genehmigungszeitraums oder – bei Selbstzahlern – des Vivira Abonnements) beziehungsweise mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses.

 

3. Inhalt und Leistungen

3.1. Vivira erbringt die Leistungen im Rahmen dieser AGB nach aktuellem Stand der Technik.
 
3.2. Vivira entwickelt die Apps und die Programme kontinuierlich weiter. Neue Funktionen können dabei eingeführt und bestehende durch neue ersetzt oder ohne Ersatz entfernt werden.
 
3.3. Leistungs- und Serviceumfang der Programme richtet sich nach der durch den Nutzer ausgewählten Leistung. Vivira bietet verschiedene Leistungen an (siehe Anlage 1).
 
3.4. Vivira ist verpflichtet, die definierten Leistungselemente wie in Anlage 1 beschrieben zu liefern. Vivira behält sich aber das Recht vor, den Leistungsumfang jederzeit zu ergänzen oder gegebenenfalls anzupassen.
 
3.5. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB durch den Nutzer oder einen ihm zurechenbaren Dritten ist Vivira berechtigt, das Kundenkonto des Nutzers zu suspendieren.

 

4. Nutzungsdauer und Kündigung

4.1. Die Nutzungsmöglichkeit der Apps beginnt mit Installation. Nach dem ersten Start der Apps beginnt eine 7 Tage dauernde Gratis-Erprobungsphase. Die Gratis-Erprobungsphase kann in besonderen Ausnahmesituationen (z.B. Corona/COVID-19) außerordentlich verlängert werden. Nach Ablauf der Gratis-Erprobungsphase kann der Nutzer die Apps nur noch nutzen, wenn er einen Freischaltcode eingibt oder ein von Vivira angebotenes kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
 
4.2. Die Nutzungsdauer ist bei Nutzung mit Freischaltcode auf den freigeschalteten Zeitraum beschränkt. Eine automatische Verlängerung oder Umstellung auf eine für den Nutzer kostenpflichtige Nutzung erfolgt bei dieser Art der Nutzung nicht. Der Nutzer wird nach Ablauf des freigeschalteten Zeitraums lediglich darauf hingewiesen, dass die Eingabe eines neuen Freischaltcodes oder aber der Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zur weiteren Nutzung erforderlich ist.
 
4.3. Bei Abschluss eines Abonnements als Selbstzahler (ohne Freischaltcode) gilt die jeweils gewählte Laufzeit als Mindestlaufzeit. Eine Kündigung ist zum jeweiligen Ende der Laufzeit bis spätestens 24 Stunden vor Ende der Laufzeit bei dem Betreiber des Distributionskanals (z.B. iOS Apps Store oder Google Play), über die das Vivira Abonnement erworben wurde, möglich. Wird das Abonnement nicht gekündigt, verlängert es sich jeweils automatisch um den abgeschlossenen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen.

 

5. Kosten und Zahlweise

Die Zahlung der Nutzungsentgelte für Selbstzahler erfolgt im Voraus an den jeweiligen Distributionskanal (z.B. iOS Apps Store oder Google Play) sowie im Falle wiederkehrender Gebühren entsprechend des jeweils vereinbarten Abrechnungszyklus.
 
Die aktuell gültigen Nutzungsentgelte können der Anlage 1 entnommen werden. Vivira behält sich vor, Nutzungsentgelte jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
 
Selbstzahler sind verpflichtet, alle nötigen Angaben für die Zahlung korrekt anzugeben. Vivira kann die Leistung deaktivieren oder einstellen, wenn Zahlungen ausstehen. Dies gilt nicht bei Übernahme bzw. Erstattung der Nutzungsentgelte durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder durch sonstige Krankenversicherungen.

 

6. Widerrufsrecht

6.1. Der Nutzer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Als Tag des Vertragsabschlusses gilt das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Abonnementvertrages.
 
6.2. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer Vivira über seinen Entschluss, die auf Abschluss des Abonnements gerichtete Erklärung widerrufen zu wollen, informieren. Der Widerruf muss unter Angabe eines inländischen Girokontos an folgende E-Mail-Adresse versandt werden: service@diga.vivira.com. Die Formulierung des Widerrufs ist frei, muss allerdings einen eindeutigen Willen des Nutzers erkennen lassen.
 
6.3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
 
6.4. Wenn der Nutzer seinen Widerruf ausgeübt hat, wird Vivira alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf, bei Vivira eingegangen ist und die Identität des Nutzers bestätigt werden konnte.

 

7. Pflichten des Nutzers / Rechteübertragung

7.1. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für die Sicherheit und Geheimhaltung der bei der Einrichtung des Vivira Kontos eingegebenen Zugangsdaten.
 
7.2. Der Nutzer garantiert die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher durch ihn in der Apps ausgewählter Optionen und angegebener Daten.
 
7.3. Bei vorsätzlicher falscher Auswahl und Angabe falscher Daten behält Vivira sich vor, das Kundenkonto des Nutzers zu suspendieren und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.

 

8. Nutzungsumfang der Programme / Urheberrechtsschutz

8.1. Vivira Programme inklusive ihrer Inhalte wie z.B. Videos, Audio, Bilder, Texte, Software, Algorithmen und User Interfaces sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Nutzung unterliegt den jeweils geltenden Urheberrechten.
 
8.2. Jegliche Rechte an Programminhalten, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, stehen im Anbieter-Nutzer-Verhältnis ausschließlich dem Anbieter, also Vivira, zu.
 
8.3. Das Speichern bzw. Archivieren von in der Apps und auf der Webseite bereitgestellten Programme und Inhalte außerhalb von Apps und Webseite ist nicht erlaubt.
 
8.4. Eine Weitergabe oder das Anbieten der Programme (ganz oder teilweise) an Dritte ist nicht erlaubt. Jede gewerbliche Vervielfältigung der urheberrechtlich geschützten Inhalte oder gewerbliche Weitergabe an Dritte ist unzulässig und wird von Vivira mit rechtlichen Schritten verfolgt.
 
8.5. Es ist dem Nutzer untersagt, Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen und andere Rechtsvorbehalte aus heruntergeladenen Inhalten zu entfernen.

 

9. Haftung des Anbieters / Keine Gewähr

9.1. Der körperliche Zustand eines jeden Nutzers ist unterschiedlich. Die Gesundheit eines jeden Einzelnen hängt von vielen Besonderheiten ab. Auch der Erfolg der Programme hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die Vivira keinen Einfluss hat. Folglich kann keine Gewähr für den Erfolg der Programme übernommen werden.
 
9.2. Eine Haftung oder Garantie für die vorgesehene Funktionsweise und Verfügbarkeit der Programme wird durch Vivira nicht übernommen. Vivira schuldet keinen konkreten Erfolg.
 
9.3. Eine Haftung von Vivira dafür, dass die Funktionsweise und Verfügbarkeit der Programme den medizinischen Bedürfnissen des Nutzers entsprechen, ist insbesondere für den Fall ausgeschlossen, dass der Nutzer zu Beginn oder während der Nutzung der Apps falsche oder nicht vollständige Angaben zu seiner Person, seiner Gesundheit, seinen laufenden Behandlungen oder seinen Symptomen gemacht hat.
 
9.4. Vivira übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die Nutzern aufgrund unsachgemäßer Ausführung der Programminhalte und/oder aufgrund von erkannten oder unerkannten Vorerkrankungen entstehen.
 
9.5. Vivira haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch eine Nichtverfügbarkeit oder technische Störung der Programme entstehen. Eine etwaige Minderung der geleisteten Nutzungsgebühr bleibt davon unberührt.
 
9.6. Vivira schließt jegliche Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen aus. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Garantien bleiben hiervon unberührt.
 
9.7. Die genannten Haftungsausschlüsse gelten jeweils auch für Pflichtverletzungen der Vivira-Erfüllungsgehilfen und ihrer gesetzlichen Vertreter.
 
9.8. Für alle Ansprüche gegen Vivira auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, zu dem der Nutzer Kenntnis vom Schaden erlangt. Ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche spätestens nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden.

 

10. Recht zur Suspendierung, Kündiung seitens ViViRA

10.1. Vivira behält sich das Recht vor, im Falle des begründeten Verdachts einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlichen Vertragsverletzung das Konto des Nutzers zu suspendieren. Der Nutzer ist unverzüglich anzuhören. Sollte der Verdacht ausgeräumt werden können, wird die Suspendierung wieder aufgehoben und die Nutzungszeit um den Zeitraum der Suspendierung verlängert. Andernfalls steht Vivira ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
 
10.2. Endet der Vertrag durch die außerordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit, bleibt der Nutzer zur vollständigen Gegenleistung bis zum Zeitpunkt der möglichen ordentlichen Kündigung verpflichtet. Dies gilt nicht bei Übernahme der Kosten durch die GKV oder eine sonstige Krankenversicherung.

 

11. Änderungen dieser AGB

11.1. Vivira kann diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen oder aktualisieren.
 
11.2. Vivira wird den Nutzer spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB per E-Mail über Änderungen informieren, sofern dieser bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse angegeben hat. Die E-Mail enthält auch Hinweise auf die Möglichkeit und Frist eines Widerspruchs gegen die Änderung der AGB und auf Folgen des Unterlassens eines entsprechenden Widerspruchs.
 
11.3. Sofern der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, gelten diese als angenommen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Inkrafttretens der geänderten AGB, die zuvor per E-Mail angekündigt wurden.
 
11.4. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs ist Vivira berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit Wirkung für den Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen, zu dem die geänderten AGB in Kraft treten. Anteilige Gebühren bis zum regulären Vertragsende werden in diesem Fall erstattet.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Leistungsort ist Berlin (Deutschland). Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
 
12.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

 

Anlage 1 - Nutzung und Nutzungsentgelt nach der Gratis-Erprobungsphase

In einer Gratis-Erprobungsphase ermöglicht Vivira es Nutzern, die Apps für bis zu 7 Tage kostenlos auszuprobieren.
 
Nach Ablauf der Gratis-Erprobungsphase kann die Apps nur weitergenutzt werden, wenn der Nutzer a) als GKV-Versicherter einen Freischaltcode nach ärztlicher Verordnung von Vivira eingibt oder b) eine sonstige Kostenübernahme/-erstattung durch eine Krankenversicherung besteht und der entsprechende Freischaltcode eingegeben wird. Die Nutzung mit Kostenübernahme/-erstattung einer Krankenversicherung ist zeitlich limitiert und geht zum Ende des Kostenübernahme- bzw. Kostenerstattungszeitraums automatisch zu Ende. Diese Nutzung mündet nicht in ein Abonnement. In den Fällen a) und b) ist für den Zeitraum der Kostenübernahme/-erstattung kein Selbstzahler-Abonnement durch den Nutzer abzuschließen!
 
Liegt keine Kostenübernahme/-erstattung durch eine Krankenversicherung vor, kann der Nutzer nach Ablauf der Gratis-Erprobungsphase als Selbstzahler ein Abonnement erwerben. Angeboten wird ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von 1 Monat für 69,00 EUR pro Monat. Das Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um einen Monat, soweit es nicht fristgerecht mindestens 24h vor Ablauf des Monats im jeweiligen Distributionskanal (z.B. iOS Apps Store oder Google Play) gekündigt wird. Bei Bestellung eines Abonnements gelten für die Nutzung der Apps ab dem Zeitpunkt der Bestellung zusätzlich die AGB des Betreibers des genutzten Distributionskanals.