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DiGA-Rezeptservice für Apotheken

Service-Hotline (Mo.-Fr. 8:00-17:00 Uhr) 
Tel.: 0341 581 444 33

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Datenschutzerklärung bestätigen

Zu Beginn des Formulares ist die Datenschutzerklärung zu sehen. Bitte lassen Sie den/die Patient*in den Text aufmerksam lesen. Bei drei Einverständnis-Kästchen bitte Haken setzen (lassen). Erst nach dieser ausdrücklichen Zustimmung des/der Patient*in geht es weiter mit dem nächsten Schritt . 

Zur Leseversion

Formular ausfüllen & Rezept hochladen

Formular vollständig ausfüllen. Bitte Rezept fotografieren, auf Button "Datei auswählen" klicken und Datei aus lokalem Verzeichnis auswählen.

Formular absenden und E-Mail-Versand

Der/die Patient*in erhält umgehend nach Absenden des Formulars wie auch der jeweilige DiGA-Hersteller eine E-Mail als Bestätigung. In der E-Mail an den DiGA-Hersteller sind zusätzlich noch alle Informationen zur Bearbeitung des Kunden enthalten.

 

Rezept einreichen:

Auswahl Apotheke
1. Einverständniserklärung

Ich bin damit einverstanden, dass folgende Daten von der Apotheke und den DiGA Herstellern ausschließlich zu den oben beschriebenen Zwecken erhoben und verarbeitet werden und dass der DiGA-Hersteller, dessen Anwendung verordnet wurde, sich bei Bedarf telefonisch oder per E-Mail zwecks Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Verordnung mit mir oder meinem Arzt bzw. meiner Ärztin in Verbindung setzt:


1. DiGA- Verordnung 


2. sowie die darin enthaltenen Daten: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Diagnose, Krankenkasse, Verordnerdaten, verordnete DiGA – Anwendung,


3. zudem: Emailadresse, Telefonnummer. 

Anderen Personen oder Institutionen werden die Daten nicht weitergegeben, es sei denn, ich stimme dem vorher ausdrücklich zu. 

 

Ich bin darüber informiert, dass ich jederzeit kostenfrei Einsicht oder schriftlich Auskunft über meine Daten erhalten und selbst entscheiden kann, welche ggf. gelöscht werden sollen. Soweit Rechtsvorschriften keine längeren Aufbewahrungsfristen vorsehen, werden meine Daten 4 Jahre nach der letzten Eintragung gelöscht.  

 

Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann von mir jederzeit schriftlich oder in Textform (E-Mail) ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

2. Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)
3. Persönliche Angaben
4. Rezept-Upload

Hier Bild (png oder jpg) hochladen. Maximale Dateigröße: 5 MB.

Häufige Fragen zum Prozess

Informationen zu DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (kurz: DiGA), im alltäglichen Sprachgebrauch auch „Apps auf Rezept” genannt, sind digitale Therapeutika, die von Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen per Rezept verordnet werden können. Die Kosten für die Verordnung einer DIGA werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sowie den meisten privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Um in das offizielle DiGA-Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssen Anwendungen das entsprechende Prüfverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen.

DiGA sind CE-zertifizierte Medizinprodukte der unteren Risikoklasse I oder IIa sein. Alle DiGA-Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die positiven Versorgungseffekte ihrer Produkte durch klinische Studien nach höchsten medizinischen Standards nachzuweisen.                
Durch DiGA können evidenzbasiert bestehende Versorgungslücken geschlossen und die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sinnvoll ergänzt werden. 
 

Rezeptgültigkeit

Ein Rezept für eine DiGA ist in der Regel 28 Tage lang gültig, ab dem Ausstellungsdatum des Rezepts. Das Rezept muss während dieser Zeit in einer Apotheke eingelöst werden.

Verordnungsdauer

Die Dauer, für die eine DiGA verschrieben wird, kann variieren, liegt aber zumeist bei 90 Tagen. Es hängt von der spezifischen Anwendung und dem individuellen Bedarf des Patienten ab.

Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Kosten für DiGA werden von der GKV erstattet. Patienten, die gesetzlich versichert sind, erhalten diese Anwendungen ohne zusätzliche Kosten.

Warum muss die Datenschutzerklärung unterzeichnet werden?

Mit Unterzeichnung der Datenschutzerklärung wird die jeweilige Apothekezur Einlösung der Verordnung einer DiGA ermächtigt. Die von der Apotheke erfassten relevanten Daten können damit über das „DiGA-Portal“ nebst Verordnung (Rezept) an die DiGA-Hersteller übermittelt werden.Die DiGA Hersteller wiederum übermitteln die relevanten Daten anschließend an die jeweilige Krankenkasse, damit diese den für die Inanspruchnahme der Leistung benötigten Code übermittelt.

Was passiert im nächsten Schritt?

Nach Hochladen des Rezeptes und der Eingabe der für den Einreichungsprozess notwendigen Daten, reichen die DiGA-Hersteller das Rezept kostenfrei bei der Krankenkasse des Versicherten ein. Der Inhaber des Rezepts erhält eine Bestätigungsmail. 

Wann erhält der Kunde den Freischaltungscode?

Innerhalb von 5-7 Werktagen nach Upload erhalten die Versicherten i.d.R. den 16-stelligen Freischaltcode von ihrer Krankenkasse, mit welchem die jeweilige DiGA freigeschaltet werden kann.

Ich kann das Rezept nicht hochladen

Kontaktieren Sie unseren Support-Service (Mo.-Fr. 08:00 bis 17:00 Uhr): 
Email: kontakt@apo-rezeptservice.de
Tel:     0341 581 444 33 

Ich habe ein anderes technisches Problem

Kontaktieren Sie unseren Support-Service (Mo.-Fr. 08:00 bis 17:00 Uhr): 
Email: kontakt@apo-rezeptservice.de
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Spezifische Fragen an DiGA-Hersteller

Bei Fragen zu einer spezifischen DiGA, können sich Rezept-Inhaber*innen direkt an die jeweiligen Hersteller wenden:

ViViRA
Tel: 030 814 53 6868 (09:00 bis 18:00 Uhr wochentags)
Email: service@diga.vivira.com 

selfapy
Email: apotheken@selfapy.com

somnio 
Tel: 0341 581 444 33 (Mo.-Fr. von 10:00 – 17:00 Uhr)
Email: support@mementor.de​​​​​​​

Wir helfen gerne!

Service-Hotline:
(Mo.-Fr. 8:00-17:00 Uhr)

0341 581 444 33
kontakt@apo-rezeptservice.de​​​​​​​