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DiGA kommen im ärztlichen Versorgungsalltag an

Abrechnung der Verlaufskontrolle und Auswertung mit den Gebühren­ordnungspositionen (GOP) für ViViRA.

Die Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ViViRA verfügt über zwei Gebühren­ordnungspositionen (GOP) innerhalb des EBM-Leistungsverzeichnisses:

GOP 01472 und GOP 30781.

Diese werden mit 2 x 7,64 EUR (2024) extrabudgetär vergütet.

Allgemeine GOP 01470 ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. ViViRA kann unverändert als Regelleistung verordnet werden.

Die GOP 01470 zur DiGA-Erstverordnung ist am 31.12.2022 für alle DiGA ausgelaufen. ViViRA kann jedoch weiterhin in der Regelversorgung von Ihnen verordnet werden: Die Vergütung der Verordnung erfolgt nun über die Versichertenpauschale beziehungsweise die fachärztlichen Grundpauschalen.

Gute Nachrichten für alle Verordner*innen von ViViRA, der App auf Rezept bei Rückenschmerzen:

 

Die Behandlung Ihrer Patient*innen mit der DiGA ViViRA kann mit der eigenen Gebührenordnungsposition 01472 extrabudgetär abgerechnet werden. 

Seit dem 01.01.2024 können zudem Schmerztherapeut*innen mit KV-Genehmigung* die Verlaufskontrolle und Auswertung der Therapie mit ViViRA über die GOP 30781 abrechnen, die identisch zur GOP 01472 ist.

Somit werden mit den ViViRA GOPs 01472 und GOP 30781 ärztliche Leistungen wie Verlaufskontrolle und Auswertung in der Patientenbetreuung vergütet.

*Die Abrechnung der GOP 30781 erfordert die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie.

 

Wer darf die GOPs 01472 und 30781 abrechnen?

Folgende Fachgruppen, die volljährige Patient*innen behandeln, können die GOPs zur Verlaufskontrolle und Auswertung von ViViRA abrechnen:

Quellen: EBM in der Fassung mit Wirkung vom 1. Januar 2024; Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie in der Fassung vom 01.10.2023

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KBV ► PraxisInfo: Digitale Gesundheitsanwendungen - Hinweise zur Verordnung, Abrechnung und Vergütung (Stand vom 01.03.2024)

 

Wie nutze ich die GOPs 01472 / 30781 in der Abrechnung optimal?

Mit jeder Verordnung können Ihre Patient*innen ViViRA 90 Tage nutzen. Nach jeweils 90 Tagen kann ViViRA beliebig häufig in Folge verordnet werden, solange dies medizinisch indiziert ist.
Sie können die GOP 01472 bzw. GOP 30781 zur Verlaufskontrolle und Auswertung der Behandlung von nicht-spezifischen Rückenschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) mit ViViRA bis zu 2x im Krankheitsfall, je 1x pro Quartal, abrechnen.

Die Verlaufskontrolle kann in einem mündlichen Gespräch zwischen einer Fachperson und der/dem Patient*in erfolgen. Zusätzlich kann der in der ViViRA App generierte und alle therapierelevanten Daten enthaltende Fortschrittsbericht zur Bewertung des Therapiefortschritts herangezogen werden.

 

Unsere Empfehlung: Bestellen Sie Ihre Patient*innen in den 2-5 Wochen nach der Erstverordnung von ViViRA zur Verlaufskontrolle und im Anschluss nach ca. 2 Monaten für die Auswertung ein.

 

So verordnen Sie ViViRA

Sie möchten Ihren Patient*innen ein ViViRA Rezept ausstellen? Geben Sie einfach die PZN 16898718 oder den Begriff „Vivira“ in der Arzneimittelliste über das Praxisverwaltungssystem in das Muster 16 Rezept ein. Das Rezept reichen die Patient*innen dann bei ihrer Krankenkasse ein, um von dieser den ViViRA Freischaltcode für die App zu erhalten. Oder auf Wunsch übernimmt die Einreichung des Rezepts auch unser kostenfreier ViViRA Rezept-Service.

ViViRA ist Teil der kollektivvertraglichen Regelversorgung. Die Krankenkassen haben bei ärztlicher Verordnung keinen Genehmigungsvorbehalt.

Die meisten privaten Krankenversicherungen, die Beihilfe sowie die gesetzliche Unfallversicherung erstatten die Kosten für ViViRA.

Verordnung Vivira Arzneimittel-Rezept

Gemäß den Bestimmungen des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) ist jeder Indikation eine PZN zugeordnet. Es ist keine Diagnoseangabe auf dem Rezept erforderlich.

 

Quelle: Bundesmantelvertrag Ärzte, Anlage 26, mit Beschluss vom 15.01.2024

 

ViViRA mit dem Dreifach-Effekt für Ihre Praxis

Für Sie ergeben sich 3 Vorteile aus der Abrechnung, Verordnung und Verlaufskontrolle von ViViRA:

  1. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär. Die ViViRA spezifischen GOPs 01472 und 30781 werden immer in voller Höhe bezahlt, die Gesamtanzahl der voll abrechenbaren GOPs ist nicht gedeckelt. Darüber hinaus wurde keine Prüf- oder Kalkulationszeit definiert.
  2. Das Heilmittelbudget wird nicht belastet. ViViRA kann immer an Patient*innen verordnet werden, denn die Verordnung von ViViRA fällt nicht zulasten des Budgets des Arztes/der Ärztin.
  3. Anders als bei Physiotherapie wird bei ViViRA neben der Verordnung auch die Verlaufskontrolle vergütet.

Bestellen Sie hier kostenfrei ViViRA Patienten-Flyer für Ihre Praxis:

Diese Materialien unterstützen Sie bei der Verordnung von ViViRA in Ihrer täglichen Praxis. Sie enthalten wichtige Informationen, u.a. zur GOP und PZN, zum Ausfüllen des Rezeptes sowie zu Indikationen und Kontraindikationen.
 

Patienten-Flyer bestellen

Vivira Service Hotline

Service-Hotline
für Ärzt*innen

Mo.–Fr. 09:00–18:00 Uhr

030 814 53 6868

Fax: 030 220121556
arzt.service@diga.vivira.com